Mit der Verankerung der Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen reagiert der Gesetzgeber auf die Zunahme psychischer Erkrankungen in Deutschland, auf die Veränderungen der Arbeitsorganisation und die zunehmende Komplexität und Verdichtung von Arbeitsinhalten.
Wie bei allen weiteren vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen, welche die Arbeitsumgebung, das Arbeitsmaterial sowie die Qualifikation und Befähigung betrachten, steht auch bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung im Fokus, die Arbeitsbedingungen zu bewerten – und nicht etwa die psychische Gesundheit. Ziel ist es, psychische Belastungen zu identifizieren, die sich aus der Arbeitsorganisation (z.B. hohe Arbeitsintensität), der Arbeitstätigkeit (z.B. Umgebungsbelastungen) sowie aus sozialen Beziehungen (z.B. Zusammenarbeit mit Kollegen) ergeben können. Eine subjektive Bewertung des Verhältnisses zu Kollegen oder zur Führungskraft findet nicht statt. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen umfasst insgesamt vier Schritte, die im Folgenden beschrieben werden.